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12. Juli 2021 – Tax
Laufzeitbezogene Betrachtungsweise bei Firmenwagen-Leasingsonderzahlungen

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat zu der Frage Stellung genommen, in welcher Höhe
eine im Dezember 2013 geleistete Leasingsonderzahlung für einen teils privat und teils zu
unternehmerischen Zwecken genutzten Pkw als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten
abzugsfähig ist (Az. 3 K 1/20).


Verwendet ein nicht bilanzierungspflichtiger Steuerpflichtiger einen geleasten Pkw für
unternehmerische Zwecke und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehört
eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen
unternehmerischen Nutzung des Pkw nach dem Urteil des Finanzgerichts zu den sofort
abziehbaren Betriebsausgaben. Dabei sei bei der Höhe der anteiligen unternehmerischen
Nutzung auf eine laufzeitbezogene Betrachtungsweise abzustellen. Das Urteil ist jedoch nicht
rechtskräftig, da beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig ist (BFH-Az.: VIII R 1/21).