Aktuelles

9. Juli 2021 – Tax
Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen

Durch Staaten und Gebiete, die international anerkannte Standards im Steuerbereich nicht
einhalten, wird die Steuerhinterziehung gefördert. Die Bundesregierung hat deshalb einen
Gesetzentwurf zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb auf den
Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat stimmten der Neuregelung zu.


Die im Gesetz enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es Personen und Unternehmen
erschweren, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die auf der EU-Liste der
nicht kooperativen Steuergebiete (sog. schwarze Liste) geführt werden, in Deutschland
Steuern zu vermeiden. Abwehrmaßnahmen – wie z. B. die Versagung von steuerlichen
Vorteilen oder Abzügen – verleihen einer Listung mehr Durchschlagskraft. Die Überführung
der Maßnahmen in nationales Recht dient einem koordinierten Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten.


Die Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete dient der Bekämpfung des Steuerbetrugs
und der Steuerhinterziehung und soll eine stärkere Abschreckung für Länder darstellen, die
sich konsequent weigern, in Steuerangelegenheiten fair zu handeln. Die EU-Liste wird
mindestens einmal pro Jahr aktualisiert. Wenn sich die aufgeführten Länder und Gebiete um
die von der EU genannten Probleme gekümmert haben, werden sie aus der Liste gestrichen.