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9. Juli 2021 – Tax
Selbst entwickeltes Grundsteuergesetz in Niedersachsen verabschiedet

Der Niedersächsische Landtag hat am 07.07.2021 ein vom Land selbst entwickeltes
Grundsteuergesetz verabschiedet. Dieses sieht ein sog. Flächen-Lage-Modell vor. Grundlage
sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer
Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem Lage-
Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück.


Das Flächen-Lage-Modell hat insbesondere den Vorteil, dass es mit nur noch einer
einmaligen Hauptfeststellung leichter zu verwalten ist als das Bundesmodell, welches
regelmäßig weitere Hauptfeststellungen im 7-Jahre-Rhythmus benötigt. Nur bei gravierenden
Änderungen der Lageverhältnisse, die automatisiert von der Verwaltung überprüft werden,
sollen im Flächen-Lage-Modell geänderte Steuerbescheide erlassen werden.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird zudem ein sog. Grundsteuer-Viewer zur Verfügung
gestellt. Es handelt es sich dabei um eine Kartendarstellung im Internet, aus der die Flächen
und Faktoren ersichtlich sein werden. Der „Grundsteuer-Viewer“ soll als Transparenz-
Instrument und als Ausfüllhilfe für die Flächenangaben dienen.


Dieses Modell hat – anders als das Gesetz des Bundes – den Vorteil, dass die Bürgerinnen
und Bürger nur eine Erklärung abgeben müssen. Die Erklärung besteht aus wenigen
Angaben zu den Flächengrößen und der Nutzung. Alles Weitere übernimmt die Verwaltung.


Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für
unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt. Deshalb musste der
Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Aufkommen für die Kommunen zu sichern
und die Neuregelungsfrist des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Die Grundsteuer kann
ab dem 01.01.2025 nur noch nach neuem Recht erhoben werden. Dafür hat der Bund ein
komplexes Modell entwickelt (Bundesmodell), welches dem alten Recht ähnlich ist. Zugleich
hat der Bund den Ländern die Möglichkeit gegeben, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer
zu schaffen.


Möglich ist – und so hat sich Bayern entschieden – z. B. ein reines Flächen-Modell. Dieses
Modell ist sehr einfach und gut nachvollziehbar, doch hat den Nachteil, dass für Grundstücke
derselben Größe in derselben Gemeinde dieselbe Grundsteuer erhoben wird – unabhängig
von der Objektlage. Deshalb hat das Niedersächsische Finanzministerium das reine Flächen-
Modell zu einem verfeinerten „Flächen-Lage-Modell“ weiterentwickelt.