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1. Juli 2021 – Legal
Pflegereform beschlossen

Die Pflege in Deutschland wird verbessert – für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und das Pflegepersonal. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung beschlossen. Der Bundesrat billigte es am 25. Juni 2021. Es umfasst unter anderem folgende Regelungen:

• Versorgungsverträge mit den Pflegekassen können ab 1. September 2022 nur noch dann abgeschlossen werden, wenn Altenpflege-einrichtungen ihr Pflegepersonal tarifvertraglich oder mindestens in entsprechender Höhe entlohnen.

• Damit Pflegebedürftige von steigenden Zuzahlungen für die Pflege im Heim entlastet werden, erhalten sie ab dem 1. Januar 2022 Zuschläge von den Pflegekassen. Die Höhe der Zuschläge ist nach der Aufenthaltsdauer der Pflegebedürftigen im Heim gestaffelt und begrenzt.

• Pflegekräfte können künftig mehr entscheiden, beispielsweise bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln und in der häuslichen Pflege.

• Für verbindlichere Personalschlüssel in den Heimen wird zudem die Personalbemessung weiter umgesetzt. Das bedeutet: Mehr Entlastung durch mehr Stellen.

• Die pauschale Beteiligung der Gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in der vollstationären Pflege wird verstetigt.

• Darüber hinaus wird die Versorgung in der Kurzzeitpflege gestärkt und eine neue Leistung der Übergangspflege im Krankenhaus eingeführt.

Weitere Informationen zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung bietet das Bundesgesundheitsministerium.