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29. Juni 2021 – Tax
Online-Handel: Ab Juli 2021 sind Sendungen aus Ländern außerhalb der EU umsatzsteuerpflichtig

Die Zollgrenze entfällt für Online-Shopper ab dem 1. Juli 2021. Sendungen aus Ländern außerhalb der EU sind dann umsatzsteuerpflichtig. Die derzeitige Regelung, bei der Kleinsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro steuerfrei importiert werden können, entfällt zum Stichtag. In Folge müssen für jede Ware, die in einem Drittland wie z. B. USA, Großbritannien oder China bestellt wird, Einfuhrabgaben bezahlt werden.

Außerdem muss ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt aber in der Regel der zuständige Post- bzw. Kurierdienst. Dieser bezahlt auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. In der Regel müssen die Besteller dann die Abgaben bei der Zustellung der Sendung bei dem Beförderer bezahlen. Für die Abwicklung können Logistikunternehmen unter Umständen eine gesonderte Servicepauschale erheben.

Abgaben von weniger als einem Euro werden jedoch nicht erhoben. Diese abgabenfreien Post- und Kuriersendungen können wie bisher direkt zugestellt werden, wenn keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen. Maßgeblich für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Sachwert der Sendung. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten.