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18. Juni 2021 – Legal
Internetportal muss für Flugticket sofort korrekten Endpreis anzeigen

Flugportale im Internet müssen bereits am Anfang der Buchung des Nutzers stets den korrekten Endpreis für das angefragte Ticket anzeigen. Darauf wies das Landgericht Leipzig hin (Az. 05 O 184/19).

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Im vorliegenden Fall bekamen die Nutzer auf der Website des Portals einen Flugpreis ausgewiesen, der bei der Zahlung mit einer bestimmten Kreditkarte galt. Dabei war laut einem mit Sternchen versehenen Hinweis ein Rabatt von 14,99 Euro eingerechnet. Entschied sich der Reisende am Ende der Buchung aber für eine andere gängige Kreditkarte, verteuerte sich der Endpreis um diese 14,99 Euro. Der vzbv monierte vor Gericht irreführende Preisangaben und einen Verstoß gegen die per EU-Verordnung festgelegten Regeln zur Preistransparenz bei Flugbuchungen.

Das Gericht gab dem vzbv Recht. Bereits am Anfang des Buchungsvorgangs müsse der korrekte Endpreis genannt werden – inklusive aller Steuern, Gebühren und sonstiger unvermeidbarer Kosten. Der Hinweis darauf, dass der angezeigte Preis einen Sonderrabatt enthalte, reiche nicht aus.