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14. Juni 2021 – Legal
Falsche Aufklärung der Vermieterin über Schimmelpilzbildung – Mietminderung rechtmäßig

Wenn Vermieter die Mieter über das richtige Lüftungsverhalten aufklären, muss die Information auch stimmen. Ist ein entsprechendes Merkblatt nur unzureichend, können Feuchtigkeitsschäden nicht dem Mieter angelastet werden. So entschied das Landgericht Berlin (Az. 67 S 358/20).

Die Mieterin und ihr Vermieter stritten über eine Mietminderung in Höhe von 25 Prozent. Die Mieterin machte diese geltend, nachdem sich in ihrer Wohnung Schimmel gebildet hatte. Beim Einzug war ihr ein Merkblatt zum richtigen Lüften übergeben worden. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige stellte aber fest: Dem Schreiben fehlte der wichtige Hinweis, dass das Lüften am Tage im Sommer Schimmelbildung eher befördern kann. Das sei auch die Ursache für den Mangel gewesen.

Das Landgericht schloss sich den Ausführungen des Sachverständigen an. Ein Fehlverhalten der Mieterin sei nicht erkennbar. Sie habe sich bei ihrem Lüftungsverhalten an die Vorgaben im Merkblatt gehalten. Dass die Angaben dort nicht ausführlich genug seien, könne der Mieterin nicht angelastet werden. Daher sei der Schaden dem Vermieter anzulasten.