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7. Juni 2021 – Tax
Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers – Einkünfte aus Kapitalvermögen

Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 40/18).

Die dem Kläger in den Streitjahren zugeflossenen Veräußerungserlöse seien den Einkünften aus Kapitalvermögen und nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen.

Zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gehörten alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis für das Zurverfügungstellen seiner individuellen Arbeitskraft zufließen. Vorteile würden “für” eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst seien. Das sei der Fall, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt werde und sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweise.

Kein Arbeitslohn liege vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsverhältnisse oder aufgrund sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt werde. Dem Arbeitnehmer entstandene Vorteile seien durch eigenständige, vom Arbeitsverhältnis unabhängige Sonderrechtsbeziehungen veranlasst, wenn ihnen andere Erwerbsgrundlagen als die Nutzung der eigenen Arbeitskraft des Arbeitnehmers zugrunde liegen. Solche Rechtsbeziehungen würden ihre Unabhängigkeit und Eigenständigkeit insbesondere dadurch zeigen, dass diese auch selbständig und losgelöst vom Arbeitsverhältnis bestehen könnten.