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25. Mai 2021 – Legal
Fahrverbot kann auch bei mehreren leichten Verstößen in kurzer Zeit angemessen sein

Wer mehrfach in relativ kurzer Zeit kleinere Verkehrsverstöße begangen hat, muss im Einzelfall beim nächsten Mal auch mit einer viel höheren Strafe und ggf. mit Fahrverbot rechnen. Auch dann, wenn das neue Vergehen für sich allein nicht dafür ausreichend gewesen wäre. So entschied das Kammergericht Berlin (Az. 3 Ws (B) 6/21).

Ein Autofahrer wurde wegen eines Handyverstoßes am Steuer von der Polizei angehalten. Es folgten ein Bußgeldbescheid über 200 Euro und ein Monat Fahrverbot. Dagegen wehrte sich der Mann. Ein solches Vergehen hätte nur mit 100 Euro ohne Fahrverbot geahndet werden dürfen. Die zuständige Behörde verwies auf Voreintragungen, denn der Mann sei innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre zweimal mit 24 km/h zu schnell gefahren und habe einen weiteren Handyverstoß begangen. Daher seien das höhere Bußgeld und das Fahrverbot angemessen und verhältnismäßig.

Das Gericht gab der Behörde Recht. Der Betroffene habe in einem relativ kurzen Zeitraum mehrfach Verkehrsverstöße begangen. Diese seien zwar leichterer Art gewesen, auch die Tempoverstöße wären für sich genommen nicht die Begründung für ein Fahrverbot. Allerdings wäre die Regelbuße wegen der Voreintragungen bereits zweimal erhöht worden. Trotzdem hätte dies nicht zu einer Verhaltensänderung des Fahrers geführt. Das Gericht sah daher die Verhängung des Fahrverbots als angemessen und auch erforderlich an.