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11. Mai 2021 – Tax
Grundsteuer: Bundesmodell soll künftig auch in Nordrhein-Westfalen gelten

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen wird von der Öffnungsklausel bei der Grundsteuer keinen Gebrauch machen. Somit wird zukünftig das Bundesmodell auch hier gelten. Darauf macht das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen aufmerksam.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Urteil vom 10.04.2018 die gesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig und setzte eine Frist für die Neuregelung bis zum 31.12.2019. Dem ist der Bundesgesetzgeber mit dem sog. Bundesmodell nachgekommen, welches bundesweit gilt, wenn ein Land nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine Öffnungsklausel zu nutzen und ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen.

Ab dem 01.01.2025 findet das neue Grundsteuerrecht Anwendung.