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29. April 2021 – Legal
Unfallschaden: Laie darf auf Sachverständigen oder Fachleute in der Werkstatt vertrauen

Das Amtsgericht Köln entschied, dass nach einem Kfz-Unfall der Geschädigte als Laie auf den Sachverständigen oder die Fachleute in der Werkstatt vertrauen darf, sodass er die komplette Rechnung ersetzt erhält, auch wenn Unnötiges abgerechnet wurde. Das sog. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger (Az. 276 C 133/20).

Es ging um die Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall. Die alleinige Haftung war unstreitig. Der Kläger ließ sein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren. Die gegnerische Versicherung ersetzte nicht alle Positionen auf der Rechnung, sondern zog rund 375 Euro ab. Hierbei würde es sich um unnötige Reparaturen handeln. Betroffen waren die Verbringung des gesamten Fahrzeugs zur Lackiererei, die Fahrzeugreinigung und die Reparatur der Anhängersteckdose.

Das Gericht gab dem Geschädigten Recht. Er habe Anspruch auf Ersatz der gesamten Kosten. Grundsätzlich treffe auch den Geschädigten eine Schadensminderungspflicht. Das Gericht stellte auf die Kenntnis und die Einflussmöglichkeiten des Geschädigten ab. Danach bemesse sich das Wirtschaftlichkeitsgebot. Es gehe darum, was ihm selbst als wirtschaftlich vernünftig erscheint. Grundsätzlich dürfe das Unfallopfer auf ein Gutachten oder die Fachleute in der Werkstatt vertrauen. Die Reparatur in einer Werkstatt liege im Verantwortungsbereich des Schädigers. Deshalb müssten zunächst auch die Kosten für mögliche unnötige Arbeiten oder überhöhte Preise oder Arbeitszeiten erstatten werden.

Hier war nicht ersichtlich, dass der Geschädigte sich als Laie mit der Lackierung von Fahrzeugen auskannte. Die Klage war daher erfolgreich. Mögliche Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche des Klägers gegen die Werkstatt müsse dieser aber an die beklagte Versicherung abtreten.