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12. April 2021 – Tax
Steuerliche Behandlung bei Pflichtteilsverzicht gegen wiederkehrende Zahlungen

In vielen Fällen der Nachfolgeregelung, insbesondere bei unternehmerischem Vermögen, ergeben sich Konstellationen, die dazu führen, dass nicht alle gesetzlichen Erben an diesem Vermögen beteiligt werden sollen oder auch nicht wollen. Um dann die Nachfolge in dem vom Unternehmer/von der Unternehmerin geführten Betrieb bzw. an dem Gesellschaftsanteil rechtlich einwandfrei zu gestalten, bietet es sich an, mit dem weichenden gesetzlichen Erben einen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag abzuschließen. Es wird dann in der Regel dem verzichtenden Erben eine Abfindungszahlung zugesagt. Besteht diese Abfindung in wiederkehrenden Zahlungen, ergibt sich neben der erbschaftsteuerlichen Problematik der Steuerpflicht und ggf. der Steuerklasse auch die Frage, ob die laufenden Zahlungen als Rentenleistungen gem. § 22 Nr. 1 EStG oder mit dem Zinsanteil gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig sind.

Die Zahlungen unterliegen beim Verzichtenden zunächst der Schenkungsteuer, entweder gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG, wenn die Abfindung vom künftigen Erblasser geleistet wird oder gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, wenn die Abfindung von dem/den anderen gesetzlichen Erben erbracht wird.

Die wiederkehrenden Zahlungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 20. Oktober 1999 (Az. X R 132/95) nicht wie eine Rente (gem. § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zu besteuern. Nach einer weiteren Entscheidung vom 9. Februar 2010 (Az. VIII R 43/06) ist auch kein Zinsanteil in diesen Zahlungen enthalten, der nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuern wäre. Auf der anderen Seite können die Zahlungen auch nicht wie Versorgungsleistungen vom Leistenden als Sonderausgabe abgezogen werden.

Die günstige steuerrechtliche Behandlung für den weichenden Erben kann für ihn noch verbessert werden, wenn der künftige Erblasser oder zukünftige Erben eine evtl. anfallende Schenkungsteuer übernehmen. Die Bereitschaft zum Abschluss eines entsprechenden Verzichtsvertrags könnte dadurch möglicherweise sehr erleichtert werden.