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7. April 2021 – Tax
Kabinett beschließt Steueroasen-Abwehrgesetz

Das Bundeskabinett hat am 31. März 2021 den Entwurf des Steueroasen-Abwehrgesetzes beschlossen. Die Bundesregierung geht damit gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb durch Steueroasen vor.

Der Gesetzentwurf enthält folgende Abwehrmaßnahmen:

Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs:
Aufwendungen aus Geschäftsvorgängen mit Bezug zu Steueroasen können steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.

Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung:
Es greift eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, wenn in einer Steueroase eine sog. Zwischengesellschaft ansässig ist. Unternehmen können so Steuerzahlungen nicht mehr umgehen, indem sie Einkünfte auf eine Gesellschaft in einer Steueroase verlagern, weil sämtliche aktive und passive Einkünfte der Zwischengesellschaft der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen.

Verschärfte Quellensteuermaßnahmen:
Es kommen verschärfte Quellensteuermaßnahmen zur Anwendung, wenn z. B. Zinsaufwendungen an in Steueroasen ansässige Personen geleistet werden. Damit wird die beschränkte Steuerpflicht von in Steueroasen ansässigen Personen auf bestimmte Einkünfte (insbesondere für sämtliche Finanzierungsentgelte) erweitert, die außerdem dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterworfen werden.

Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen:
Bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen sollen Steuerbefreiungen und Vorschriften in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eingeschränkt bzw. versagt werden, wenn diese Bezüge von einer Körperschaft geleistet werden, die in einer Steueroase ansässig ist, oder Anteile an einer in einer Steueroase ansässigen Gesellschaft veräußert werden.