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1. April 2021 – Tax
Vergleichsbeträge aus der Rückabwicklung eines Baukredits – einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen


Ein Vergleichsbetrag, der von der Bank nach Widerruf der dem Kreditverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärung des Darlehensnehmers als Ersatz für Nutzungsvorteile geleistet wird, die die Bank aus laufenden Zins- und Tilgungszahlungen gezogen hat (Nutzungsersatz), führt zu Kapitaleinkünften und unterliegt somit der Einkommensteuer. So entschied das Finanzgericht Köln (Az. 5 K 2552/19).

Das Finanzamt habe zu Recht den vergleichsgemäß im Zivilrechtsstreit von der Bank an die Kläger zu zahlenden Betrag unter Berücksichtigung der den Klägern zustehenden Sparer- Pauschbeträge ohne Berücksichtigung weiterer Werbungskosten der Einkommensbesteuerung unterworfen.

Wenn in dem dem Vergleich zugrunde liegenden Zivilrechtsstreit ausschließlich Nutzungsersatz eingeklagt wurde und nicht auch die Rückgewähr von Zinszahlungen, komme die Aufteilung der Vergleichssumme in einen steuerpflichtigen Nutzungsersatz und eine nichtsteuerbare Rückzahlung überhöhter Zinsen nicht in Betracht.