Aktuelles

8. März 2021 – Tax
Verkauf einer Betriebsstätte innerhalb des fünfjährigen Bindungszeitraums ist investitionszulagenschädlich

Der Verkauf einer Betriebsstätte innerhalb des fünfjährigen Bindungszeitraums ist auch dann investitionszulagenschädlich, wenn der Käufer die Betriebsstätte fortführt und in die Pflichten des Investors eintritt, da die Wirtschaftsgüter nicht mehr zum Anlagevermögen eines Betriebs des Anspruchsberechtigten gehören. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. III R 1/18).

Der Verkauf von Wirtschaftsgütern an eine Betriebsstätte innerhalb des Fördergebietes außerhalb einer Unternehmensgruppe sei im Vergleich zu den Regelungen im InvZulG bis 2005 zulagenschädlich. Eine diesbezügliche planwidrige Regelungslücke liege nicht vor.

Für die Annahme eines verbundenen Unternehmens i. S. des § 2 Abs. 1 InvZulG 2007/2010 reiche eine auf bestimmte Gegenstände des Unternehmens begrenzte Rechtsmacht, sei es durch eine unternehmensbezogene Kooperation, ein abgestimmtes Verhalten oder eine vertragliche Bindung, nicht aus.