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16. Februar 2021 – Tax
Verlängerung der Reinvestitionsfristen für die Rücklage für Ersatzbeschaffung

Auf Grund der Corona-Pandemie hat das Bundesfinanzministerium alle Reinvestitionsfristen (R 6.6 EStR) vorübergehend verlängert, die regulär in einem nach dem 29.02.2020 und vor dem 01.01.2021 endenden Wirtschaftsjahr ablaufen würden. Diese vorübergehende Verlängerung erfolgt um ein Jahr (Az. IV C 6 – S-2138 / 19 / 10002 : 003).

Damit haben Unternehmen ein Jahr mehr Zeit, die Ersatzbeschaffung durchzuführen.