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15. Februar 2021 – Tax
Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds eines Sportvereins umsatzsteuerpflichtig?

Erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins für seine Tätigkeit eine Vergütung, so unterliegt diese nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Köln nicht der Umsatzsteuer (Az. 8 K 2333/18).

Im Streitfall erhielt der Kläger als Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins ein jährliches Budget, welches er für den Bezug von Dauer- und Tageskarten, die Erstattung von Reisekosten und den Erwerb von Fanartikeln einsetzen konnte. Das beklagte Finanzamt beurteilte das vom Kläger in Anspruch genommene Budget als Entgelt für seine Aufsichtsratstätigkeit und verlangte hierfür Umsatzsteuer.

Die Klage war vor dem Finanzgericht Köln erfolgreich und führte zur Aufhebung der Umsatzsteuerfestsetzung. Nach Auffassung des Finanzgerichts war der Kläger mit seiner Aufsichtsratstätigkeit nicht selbständig tätig und damit kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Ein Mitglied des Aufsichtsrats sei nur dann unternehmerisch tätig, wenn es seine Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausübe und das hiermit verbundene wirtschaftliche Risiko trage. Diese Voraussetzungen seien im Streitfall nicht erfüllt.