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15. Februar 2021 – Legal
Mietwohnung: Austausch einer Gasetagenheizung durch Gaszentralheizung ist duldungspflichtige Modernisierung

Mieter müssen den Austausch einer Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung als Modernisierungsmaßnahme dulden. Dies gilt ebenfalls für den Austausch eines Gasherds durch einen Elektroherd als notwendige Begleitarbeit. So entschied das Landgericht Berlin (Az. 63 S 56/15).

Die Parteien eines Mietvertrags eine Wohnung stritten sich über die Duldungspflicht von Baumaßnahmen. Die Vermieterin wollte u. a. die Gasetagenheizung entfernen und eine Gaszentralheizung einbauen. Zudem sollte der Gasherd durch einen Elektroherd ersetzt werden. Die Vermieterin sah in diesen Maßnahmen eine Modernisierung. Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee verurteilte die Mieter zur Duldung der Baumaßnahmen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Mieter.

Das Landgericht Berlin gab jedoch auch der Vermieterin Recht. Die Mieter hätten den Einbau der Heizungsanlage nebst notwendiger Begleitarbeiten zu dulden. Für die Annahme einer zu duldenden Modernisierung reiche jede Energieeinsparung aus, ohne dass es darauf ankomme, ob diese sich auch in einer entsprechenden Verringerung der aufzuwendenden Kosten auswirke. Da die Mieter den Anschluss an die zentrale Heizungsanlage zu dulden hätten, müssten sie auch den Austausch des Gasherds durch einen Elektroherd dulden. Die Aufrechterhaltung der Gasversorgung in allen Wohnungen allein für den Gasherd der Mieter sei nicht zu rechtfertigen.