Arbeitgeber können ihren Beschäftigten zwischen dem 01.03.2020 und 30.06.2021 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen (sog. Corona- Bonus).
Voraussetzung hierfür ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Pandemie und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass dieser steuerfreie Betrag von 1.500 Euro insgesamt nur einmal innerhalb dieses Zeitraums beansprucht werden kann.