Aktuelles

10. November 2020 – Tax
Arbeitgeber können steuerfreien Zuschuss zu Gesundheitskursen zahlen

Arbeitgeber können die Gesundheitsvorsorge für Angestellte unterstützen. Bestimmte Angebote lassen sich mit bis zu 600 Euro im Jahr pro Arbeitnehmer steuerfrei bezuschussen. Dazu hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe einige Punkte klargestellt.

Demnach umfasst die Steuerbefreiung auch Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, wenn diese Kurse anbieten, die von der Krankenkasse zertifiziert sind, und wenn die Kosten der Teilnahme über die Mitgliedschaftsbeiträge abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer sich die Zertifizierung der Kurse vom Sportverein bzw. Fitnessstudio bescheinigen lässt und dem Arbeitgeber vorlegt. Die Teilnahme an nicht-zertifizierten Kursen kann vom Arbeitgeber auch steuerfrei übernommen werden, wenn der Kurs mit einem zertifizierten Kurs identisch ist und sich das auch durch eine entsprechende Bescheinigung nachweisen lässt.

Steuerfrei bezuschusst werden können auch Kurse für einen gesundheitsförderlichen Arbeits-und Lebensstil. Dazu gehören z. B. Kurse zur Vermeidung von stressbedingten Gesundheitsproblemen. Auch Autogenes Training und Progressive Relaxation, Yoga, Tai Chi und Qigong können darunterfallen. Gleiches gilt für Kurse zur gesunden Ernährung im Arbeitsalltag oder auch Beratungen für einen gesundheitsgerechten Ernährungsstil mit der Erstellung individueller Gesundheitsprofile.

Steuerlich gefördert werden darüber hinaus Kurse zur verhaltensbezogenen Suchtprävention im Betrieb. Kurse zur Sensibilisierung für Suchtgefahren, zur Tabakentwöhnung oder zum gesundheitsgerechten Alkoholkonsum gehören dazu. Diese Kurse oder Maßnahmen müssen nicht zertifiziert sein. Es müsse allerdings ein strukturierter innerbetrieblicher Prozess abgelaufen sein – mit Analyse des Bedarfs, beispielsweise durch Mitarbeiterbefragungen, und Einbindung der Beschäftigten.