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27. Oktober 2020 – Tax
Aktualisierte FAQ zum Forschungszulagengesetz und “Stundenzettel“

Das Bundesministerium der Finanzen hat die FAQ zum Forschungszulagengesetz aktualisiert und ein Muster eines Stundennachweises für die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bereitgestellt.

Neben der Aktualisierung der FAQ zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, erläutert das Bundesfinanzministerium zum “Stundenzettel”:

Die Forschungszulage bemisst sich nach bestimmten förderfähigen Aufwendungen (§ 3 FZulG). Das Forschungszulagengesetz stellt bei der Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen nicht auf spezifische Tätigkeiten in der Forschung oder Entwicklung ab. Es muss sich als einzige Voraussetzung um Forschungs- bzw. Entwicklungstätigkeiten im Rahmen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens handeln. Für die Dokumentation dieser FuE-Tätigkeiten gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Dabei verlangt der Grundsatz der Klarheit u. a. eine systematische Erfassung und übersichtliche, eindeutige und nachvollziehbare Buchung. Zum Nachweis der geleisteten Arbeit eines eigenen Arbeitnehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind laufende Aufzeichnungen zu führen, die eindeutig und zeitnah die geleisteten Arbeitsstunden belegen. Die Erfassungen zur Arbeitszeit des Arbeitnehmers sind für die gesamten geleisteten Arbeitsstunden zu führen. So kann der Anteil der Tätigkeiten in förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf der Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (und nicht nur der vereinbarten Arbeitszeit) ermittelt werden. Entsprechende Aufzeichnungen sind auch über die vom Einzelunternehmer bzw. von den Mitunternehmern erbrachten Eigenleistungen im Sinne des § 3 Abs. 3 FZulG zu führen. Das Bundesfinanzministerium stellt für diese Dokumentation das Muster eines Stundenzettels zur Verfügung. Die Verwendung dieses Musters ist jedoch nicht zwingend.