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15. Oktober 2020 – Tax
Frist für Baukindergeld bis 31.03.2021 verlängert

Familien, die bis zum 31. März 2021 eine Immobilie kaufen oder für ihr Grundstück eine Baugenehmigung erhalten, können vom Baukindergeld profitieren. Entscheidend ist das Datum des notariellen Kaufvertrags oder bei noch zu errichtenden Häusern das Datum der Baugenehmigung.

Bislang galt als Stichtag der 31. Dezember 2020. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Regelung verlängert. Trotz der Verlängerung sollten Familien das Bau- oder Kaufvorhaben nicht lange hinauszögern, denn Genehmigungs- und Kaufverfahren können etwas Zeit erfordern.

Für jedes im Haushalt gemeldete minderjährige Kind können Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr über 10 Jahre und somit insgesamt 12.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen mit einem Kind nicht mehr als 90.000 Euro beträgt. Für jedes weitere Kind dürfen 15.000 Euro hinzukommen. Dafür wird der Durchschnitt des Einkommens des zweiten und dritten Jahres vor der Antragsstellung ermittelt. Für einen Antrag in 2020 wird also der Durchschnitt der Einkommen aus 2017 und 2018 gebildet.

Hinweis
Ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie der Beantragung stehen auf der Internetseite der KfW zur Verfügung.