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1. Oktober 2020 – Legal
Tipps für Studenten: Jobben und studieren


Die Deutsche Rentenversicherung hat eine Broschüre „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“ veröffentlicht.

Einige Studenten arbeiten das gesamte Semester hindurch, um sich das Studium zu finanzieren. Andere nutzen nur die vorlesungsfreie Zeit, um Geld zum Studium hinzuzuverdienen. Ob sie für ihre Beschäftigung Beiträge zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Broschüre gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen und verrät Tipps dazu.

Hinweis wegen Corona-Pandemie
Die Zeitgrenze für eine kurzfristige Beschäftigung wird in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.10.2020 auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Bisher lag diese Grenze bei drei Monaten oder 70 Arbeitstagen. So soll Personalengpässen, die durch die Corona- Pandemie beispielsweise in der Landwirtschaft entstehen können, entgegengewirkt werden. Dies ist in der Broschüre noch nicht berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie dazu in der Meldung Hinzuverdienstgrenze erhöht – Saisonarbeit länger möglich auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Die Broschüre zum privaten Gebrauch finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.