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24. Juli 2020 – Legal
8,99 Euro Gebühr für ein Basiskonto zu teuer

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Deutsche Bank für Basiskonten keine monatliche Gebühr von 8,99 Euro mehr erheben darf (Az. XI ZR 119/19).

Damit schützt der BGH Nutzer eines sog. Basiskontos für einkommensschwache Menschen vor überhöhten Gebühren. Die Kosten müssen lt. Gesetz angemessen sein. Deshalb dürfen die Banken ihren Mehraufwand für die Kontoführung nicht allein auf die Inhaber der Basiskonten umlegen, wie der BGH nach einer Klage der Verbraucherzentralen gegen die Deutsche Bank entschied. Somit darf die Deutsche Bank ihr Basiskonto ab sofort nicht mehr wie bisher für 8,99 Euro im Monat anbieten. Das Urteil gilt lt. BGH auch für bereits laufende Verträge.