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9. Juli 2020 – Legal
Förderung für Elektro-Fahrzeuge erhöht

Die geänderte Förderrichtlinie zur „Innovationsprämie“ ist am 8. Juli 2020 in Kraft getreten. Damit wird der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos verdoppelt. So erhalten reine E-Autos künftig eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro; Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 Euro. Das teilen BMWi und BAFA mit.

Im bestehenden System des sog. Umweltbonus wird der Bundesanteil befristet bis 31. Dezember 2021 verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Von der „Innovationsprämie“ können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren: Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.