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29. Juni 2020 – Tax
Vorübergehende Mehrwertsteuersenkung: Anpassung bei Vermietung von Gewerberäumen nötig

Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung wird die Umsatzsteuer befristet vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 abgesenkt. Für Mietverhältnisse, die der Umsatzbesteuerung unterliegen, gilt ab 1. Juli ein niedrigerer Steuersatz. Er sinkt vorübergehend von 19 Prozent auf 16 Prozent.

Vermieter von Gewerberäumen müssen daher eine Anpassung vornehmen, sonst besteht die Gefahr, dass der Vermieter die fälschlich ausgewiesenen 19 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, obwohl der Mieter nur 16 Prozent Umsatzsteuer entrichtet.

Wenn ein Gewerbemietvertrag keine konkrete Angabe zum Steuersatz enthält, sondern nur einen Passus wie „gesetzliche Mehrwertsteuer“, kann eine ergänzende Dauerrechnung einfach von 19 Prozent auf 16 Prozent umgestellt werden. Mietverträge, in denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, sollten zeitlich befristet geändert werden.