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16. Juni 2020 – Tax
Sind Gutscheine vom Arbeitgeber steuerpflichtig?

Gutscheine vom Arbeitgeber werden steuerrechtlich als Sachbezug behandelt. Sachbezüge sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wenn der Wert des Gutscheins unter der Grenze von 44 Euro im Monat liegt, können die Sachbezüge aber steuerfrei sein. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Gutscheine müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Außerdem müssen sie die Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen, d. h. die Einlösung des Gutscheins oder des Guthabens ist nur bei ganz bestimmten Anbietern möglich. Oder die Gutscheine oder Guthaben gelten nur für bestimmte Waren – wie z. B. bei Tankkarten.

Seit 01.01.2020 sind nachträgliche Kostenerstattungen als Barlohn vom ersten Euro an steuerpflichtig. D. h., wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gegen Vorlage des Kassenbons 44 Euro erstatten, z. B. für eine Tankfüllung, führt dies nicht mehr zu steuerfreien Sachbezügen. Diese sind auch sozialversicherungspflichtig.