Aktuelles

6. April 2020 – Tax
Sonderzahlungen für Beschäftigte in der Corona-Krise jetzt steuer- und sozialversicherungsfrei

In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Dies gab das Bundesfinanzministerium am 3. April 2020 bekannt.

Eine Reihe von Unternehmen hatte bereits angekündigt, das Engagement ihrer Beschäftigten mit Sonderzahlungen zu belohnen, andere werden sicherlich folgen. Das Bundesfinanzministerium stellt nun sicher, dass diese Prämien ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei den Beschäftigten ankommen. 100-prozentiger Einsatz in dieser Zeit soll 100-prozentig belohnt werden.

• Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.

• Erfasst werden Sonderleistungen, die die Arbeitnehmer zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.

• Voraussetzung: die Beihilfen/Unterstützungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

• Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

• Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt.

• Die Beihilfen/Unterstützungen bleiben in der Sozialversicherung beitragsfrei.