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12. März 2020 – Tax
Corona-Virus: Steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat zu steuerlichen Hilfsangeboten für Unternehmen, bei denen es aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen kommt, Stellung genommen.

Wenn es in Unternehmen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung:

• So können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden.

• Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden.

• Säumniszuschläge können erlassen werden.

• Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend verzichtet werden.

Wichtig: Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt, mit dem insbesondere die Betroffenheit vom Corona-Virus und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeiten dargestellt wird!