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18. Februar 2020 – Legal
Eigenbedarfskündigung: bei entfernten Verwandten enges Verhältnis Voraussetzung

Eine Eigenbedarfskündigung muss begründet werden. Ein Grund kann sein, dass Verwandte das Eigentum nutzen wollen. Die Kündigung wäre auch zugunsten eines entfernteren Verwandten legitim, allerdings müsste der Eigentümer dann ein besonderes und herausgehobenes Näheverhältnis nachweisen. So entschied das Amtsgericht Fürstenfeldbruck (Az. 5 C 364/19).

Der Eigentümer einer Immobilie hatte einem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, da die Wohnung von seinem Großneffen genutzt werden sollte. Die Mieter wollten das nicht hinnehmen. Sie meinten, der geplante Einzug eines Großneffen sei kein ausreichender Grund für die Kündigung.

Das Gericht gab in diesem konkreten Fall den Mietern Recht. Der Großneffe gehöre nicht zum engeren Familienkreis des Vermieters. Eine Kündigungsmöglichkeit für entferntere Verwandte gebe es nur, wenn eine enge soziale Verbundenheit bestehe oder der Vermieter moralisch zur Fürsorge verpflichtet wäre. Hier habe zwar in der Familie des Vermieters ein enger und herzlicher Kontakt geherrscht. Jedoch habe – abgesehen von regelmäßigen Familientreffen – kein Kontakt zwischen dem Vermieter und dem Großneffen bestanden. Daher sei das Besitzrecht des Mieters hier höher einzuschätzen als das Eigentumsrecht des Vermieters.