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16. Januar 2020 – Tax
Schenkungsteuerermittlung: Bemessung des Jahreswerts von Nießbrauchsrechten

Der Bundesfinanzhof hatte zu klären, wie der Jahreswert von Nießbrauchsrechten, die nachlassmindernd zu berücksichtigen sind, zu berechnen ist. Insbesondere erschien fraglich, ob die vom Nießbrauchsberechtigten zu zahlenden Schuldzinsen bei der Ermittlung des Jahreswerts abzuziehen sind.

Das Gericht entschied höchstrichterlich, dass der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Beschenkten mindert, wenn ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt wird. Wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden, sei der Jahreswert des Nießbrauchrechts unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln (Az. II R 4/16).