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6. Dezember 2019 – Legal
Elterngeld: Gehaltsnachzahlungen müssen berücksichtigt werden

Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Das Basiselterngeld steht dabei grundsätzlich allen Eltern zu. Es beträgt in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Mindestens aber 300 und höchstens 1.800 Euro pro Monat.

Die Höhe des Elterngeldes hängt also davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil innerhalb des Bemessungszeitraums von zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes verdient hat. Für die Berechnung des zugrundeliegenden Nettoeinkommens ist dabei nicht entscheidend, wann das Geld erarbeitet wurde, sondern ob es dem Elternteil im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossen ist.

Wenn Eltern innerhalb von zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes Gehaltsnachzahlungen erhalten, müssen diese bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wann die Arbeitsleistung erbracht wurde.