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13. November 2019 – Tax
Die neue Grundsteuererhebung steht

Gerade noch auf den letzten Drücker hat das Parlament die Grundsteuerreform am 08. November 2019 beschlossen. An diesem Tag stimmte auch der Bundesrat der Änderung des Grundsteuergesetzes zu. Ab dem 01. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann gegenüber dem bisherigen System stark vereinfacht auf der Grundlage neuer Grundstückswerte ermittelt. Basis der Werte werden dann die Richtwerte der Gutachterausschüsse für den Grund und Boden und für den Gebäudewert statistisch ermittelte Netto-Kaltmieten. Die Anwendung dieser Bewertungskriterien erfolgt dann weitgehend lageorientiert.

Als Wahlmöglichkeit ist im Gesetz auch eine auf die Grundstücksfläche bezogene Bewertung vorgesehen, die von den Bundesländern beschlossen werden kann, aber dann nur für alle Grundstücke innerhalb ihrer Grenzen. Die bayerische Staatsregierung hat bereits verkündet, dass die Wahlmöglichkeit von Bayern genutzt werden soll.

Als Ergebnis der Reform hat sich bei bisher durchgeführten Beispielrechnungen gezeigt, dass bei älteren Einfamilienhäusern und vor 1948 errichteten Mehrfamilienhäusern deutlich höhere Grundsteuern anfallen werden. Wie bisher, haben es die jeweiligen Gemeinden aber durch die Anwendung eines eigenen Hebesatzes in der Hand, die Steuerbelastung in ihrem Bereich zu bestimmen. Schon bisher gibt es hier allein bei den Städten Sätze in einem Schwankungsbereich von 380 % bis 910 %.

Voraussichtlich ab 2022 werden die Gemeinden die Grundstückeigentümer zur Abgabe von Bewertungserklärungen für alle Grundstücke auffordern.