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13. August 2019 – Tax
Solidaritätszuschlag soll weitgehend fallen – Gesetzentwurf vorgelegt


Der Solidaritätszuschlag soll ab 2021 insgesamt 96,5 Prozent aller Steuerzahler besserstellen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundesfinanzministerium an die anderen Ressorts weitergeleitet hat. Für 90 Prozent aller Steuerzahler soll der „Soli“ damit komplett wegfallen, weitere 6,5 Prozent müssten ihn nur teilweise zahlen – je höher das Einkommen, desto mehr. Das soll verhindern, dass jemand, dessen Gehalt die Freigrenze um einen Euro überschreitet, schon in voller Höhe belastet wird. 3,5 Prozent der Steuerpflichtigen müssten den vollen Satz von 5,5 Prozent zahlen.

Aus den Erläuterungen des BMF zum Gesetz ergibt sich, dass Steuerpflichtige, die Einkommensteuer bis zur Höhe von 33.912 Euro zahlen, künftig gar keinen Soli mehr zahlen müssen. Ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssten bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro nichts zahlen. Mit höherem Einkommen würde die Belastung wachsen bis bei 109.451 Euro Bruttolohn die vollen 5,5 Prozent fällig würden. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener wäre demnach bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro von der Abgabe befreit. Erst ab einem Bruttojahreslohn von 221.375 Euro müsste der volle Soli gezahlt werden.

Hinweis
Der Soli-Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer. Neben Arbeitnehmern zahlen auch Gewerbetreibende die Abgabe.