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12. August 2019 – Tax
Jahressteuergesetz 2019: Steuerfreiheit für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

Das Bundeskabinett hat am 31.07.2019 ein Paket mit verschiedenen steuerlichen Maßnahmen verabschiedet. Zu den einzelnen Vorhaben des Jahressteuergesetzes 2019 zählen u. a. Vorteile für Angestellte und Unternehmer. Es sei wichtig, dass sich Beschäftigte weiterbilden. Das komme auch Unternehmen zugute und unterstütze insbesondere eine dynamische Arbeits- und Wirtschaftswelt. Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern dienen, sind daher steuerfrei.