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26. Juli 2019 – Legal
Im Saarland sind Temposünder-Fotos von bestimmten Blitzgeräten nicht verwertbar

Der Fahrer eines Pkw, der im Saarland geblitzt worden war, hatte moniert, dass das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Gerät nicht alle Messdaten speichere.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied, dass Fotos in Bußgeldverfahren gegen Temposünder nicht verwertbar sind, obwohl das Blitzgerät von einer Bundesanstalt zugelassen war (Az. Lv 7/17). Die derzeit von dem Gerät gespeicherten Daten würden keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses erlauben. Die Speicherung der Rohdaten sei aber technisch ohne größeren Aufwand möglich. Insofern seien die Grundrechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt. Ein Betroffener müsse die Möglichkeit haben, die „Validität“ der standardisierten Messung zu prüfen.

Zudem kündigten die Verfassungsrichter an, in gleich gelagerten Fällen abweichende Entscheidungen saarländischer Gerichte ebenfalls zu korrigieren. Bei dem Messgerät handelt es sich um das Modell Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik. Dem Innenministerium in Saarbrücken zufolge gibt es von diesem Blitzgeräte-Typ derzeit rund 30 Exemplare in saarländischen Kommunen.

Hinweis
Über das Saarland hinaus entfaltet das Urteil den Angaben zufolge aber keine bindende Wirkung.