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5. Juli 2019 – Tax
Änderungen bei den Reisekosten ab 2020 geplant

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf des angekündigten Jahressteuergesetzes 2019 veröffentlicht („Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“). Dadurch soll es mit Wirkung ab 01.01.2020 u. a. zur Erhöhung der inländischen Mehraufwendungen für Verpflegung kommen:

• Eintägige Dienstreise bzw. An-/Abreisetag: 14 Euro (2019: 12 Euro);
• Vollständiger Reisetag (24 Std.-Abwesenheit): 28 Euro (2019: 24 Euro).

Wird vom Arbeitgeber – oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten (z.B. Hotel) – anlässlich einer Dienstreise eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist der Anspruch auf Verpflegungspauschale zu kürzen

• um 20 % für ein Frühstück und
• um jeweils 40 % für ein Mittag- und Abendessen

der für die 24-stündige Abwesenheit geltenden Tagespauschale. Das entspricht für Auswärtstätigkeiten im Inland einer Kürzung der jeweils zustehenden Verpflegungspauschale um 4,80 Euro für ein Frühstück (= 20 % von 24 Euro) und jeweils 9,60 Euro für ein Mittag- oder Abendessen (= jeweils 40 % von 24 Euro). Die Kürzungsbeträge sind dann anzusetzen, wenn der Preis der gewährten Mahlzeit (inkl. Getränk) 60 Euro brutto nicht übersteigt, es sich somit um eine steuerlich übliche Mahlzeit handelt.

Durch die geplante Anhebung der Verpflegungspauschalen ergeben sich ab 01.01.2020 die folgenden Tagegeldsatzkürzungen:

• Frühstück 20 % von 28 Euro = 5,60 Euro;
• Mittag-/Abendessen jeweils 40 % von 28 Euro = 11,20 Euro.