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27. Mai 2019 – Tax
Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen – neuer Vordruck

Inländische Steuerpflichtige, die im Ausland investieren (z. B. Gründung von Betrieben, Betriebstätten oder Unternehmensbeteiligungen etc.), müssen sich mit den “Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen” auseinandersetzen. Mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Anzeigepflicht ab 1. Januar 2018 eingeführt. Das Bundesministerium hat aktuell einen geänderten, amtlich vorgeschriebenen Vordruck zur Erstattung der Mitteilungen bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 AO (Vordruck BZSt-2) bekannt gegeben.

Der neue Vordruck enthält nunmehr zur Erleichterung und Verbesserung der steuerlichen Auswertung sowie zum besseren Verständnis anstelle des Freitextfeldes einen Katalog zur Abfrage der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit/des Geschäftszwecks nebst einem Erläuterungsfeld.