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27. Mai 2019 – Legal
Gewerbemiete: Keine Schriftformerfordernisse bei Ausübung einer Verlängerungsoption

Der Bundesgerichtshof entschied, dass keine Schriftform einzuhalten ist, wenn ein Mieter die in einem Gewerbemietvertrag enthaltene Verlängerungsoption ausüben will (Az. XII ZR 78/17).

Im konkreten Fall war in einem Gewerbemietvertrag neben einer Festlaufzeit eine zehnjährige Verlängerungsoption für den Mieter vorgesehen. Der Mieter übermittelte fristgemäß ein Computerfax ohne Unterschrift, in welchem er mitteilte, dass er von seinem Optionsrecht auf Vertragsverlängerung Gebrauch mache. Nach Auffassung des Vermieters ist die Option mangels eingehaltener Schriftform nicht wirksam ausgeübt worden.

Laut BGH sei die Optionsausübung jedoch wirksam erfolgt. Nach Ansicht der Richter habe der Mieter durch die Optionsausübung mittels einseitiger Erklärung ein ihm eingeräumtes Gestaltungsrecht wahrgenommen, das keinerlei Formerfordernissen unterliege.