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13. März 2019 – Tax
Bachelor und Master stellen einheitliche Erstausbildung dar

Ein Bachelor- und ein Masterstudium können auch dann eine einheitliche Erstausbildung darstellen, wenn die beabsichtigte Aufnahme des Masterstudiums nicht unmittelbar nach dem Bachelorabschluss bei der Familienkasse angezeigt wurde. So das Finanzgericht Münster (Az. 12 K 3654/17).

Ein junger Mann absolvierte im April 2015 sein Bachelorexamen. Daraufhin hob die Familienkasse die Festsetzung des Kindergeldes gegenüber der Mutter des Mannes auf. Er hatte im Februar 2015 bei einer Firma einen Dienstvertrag abgeschlossen, in dem er sich zu einer tariflichen Wochenarbeitszeit von 35 Stunden verpflichtete. Nachdem er sein Zeugnis im Juni 2015 erhielt, bewarb er sich an der Fachhochschule, um dort einen “Master of Engineering” zu erhalten. Das Ende der Bewerbungsfrist war der 15.07.2015. Das Masterstudium begann im September 2015. Voraussichtliches Ende des Masterstudiums war im Herbst 2018. Im Juli 2017 beantragte die Mutter bei der Familienkasse für ihren Sohn rückwirkend ab Mai 2015 Kindergeld. Dies lehnte die Familienkasse ab.

Die Familienkasse hat den Kindergeldanspruch der Mutter aber zu Unrecht versagt, entschied das FG Münster. Der Kindergeldanspruch sei nicht wegen der Erwerbstätigkeit ihres Sohnes ausgeschlossen, denn er hatte noch keine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen. Vielmehr stelle das von ihm nach Abschluss seines Bachelorabschlusses aufgenommene Masterstudium einen Teil seiner Erstausbildung dar. Es stehe in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zum ersten berufsqualifizierenden Bachelorabschluss. Das vom Sohn angestrebte Berufsziel konnte er nur über einen weiteren Abschluss erreichen. Der Bachelorabschluss alleine biete im Bereich des Ingenieur- und Maschinenbauwesen keine ausreichende Perspektive, um im Zielberuf zu arbeiten. Zudem könne zwar der Zeitpunkt, wann der Familienkasse ein Sachverhalt unterbreitet und eine Erklärung/Behauptung abgegeben wird, ein Indiz für bzw. gegen die Glaubhaftigkeit des erklärten Sachvortrags darstellen – mehr aber auch nicht. Der tatsächlich von dem Sohn verwirklichte Geschehensablauf, nämlich das direkt an den Bachelorabschluss anschließende Studium, sei aber das beste und sicherste Indiz, dass dieser Ausbildungsweg auch so planmäßig verwirklicht werden sollte.