Aktuelles

15. Oktober 2018 – Tax
EU-Finanzminister haben Mehrwertsteuer-Maßnahmen beschlossen – Generelles Reverse-Charge-Verfahren und Abschaffung der Ungleichbehandlung gedruckter und digitaler Printmedien

Die EU-Finanzminister einigten sich am 02.10.2018 im ECOFIN in Luxemburg auf eine Reihe von Vereinbarungen im Bereich der Mehrwertsteuer u. a. auf sog. “Quick Fixes”. Sie sollen für mehr Rechtssicherheit im Bereich der Mehrwertsteuer sorgen. Im Einzelnen harmonisiert werden sollen die Vorschriften für Reihengeschäfte, für Konsignationslager, die Regelungen der materiellen Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie die zu erbringenden Nachweise der innergemeinschaftlichen Beförderung im Hinblick auf die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung. Die Änderungen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten. Deren Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht noch aus.

Die Mitgliedstaaten können die generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf nicht grenzüberschreitende Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts anwenden. Diese Option hängt allerdings von einer Reihe strenger Voraussetzungen ab, die die Mitgliedstaaten erfüllen. Die Einigung soll sich auf Zeiträume bis zum 30.06.2022 beschränken. Mit dieser Maßnahme soll es Mitgliedstaaten, die besonders unter dem Mehrwertsteuerbetrug leiden, erleichtert werden, bestehenden Karussellbetrug zu bekämpfen.

Auch haben sich die EU-Finanzminister über neue Vorschriften für einen intensiveren Informationsaustausch und eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden. Sie werden überwiegend ab 01.01.2020 gelten.

Im ECOFIN einigten sich die EU-Finanzminister außerdem darauf, dass Mitgliedstaaten für E-Books und ähnliche Produkte den gleichen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen, wie auf das physische Pendant. Die Ungleichbehandlung gedruckter und digitaler Printmedien ist somit abgeschafft.