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10. Oktober 2018 – Tax
Erhöhung des Kindergeldes ab 1. Juli 2019

Die Bundesregierung plant, Familien in den nächsten Jahren steuerlich stark zu entlasten. Dazu hat sie einen Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen eingebracht.

Kindergeld
Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes ab 1. Juli 2019 um zehn Euro monatlich. Allerdings führt die Erhöhung des Kindergeldes zu einer Anrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Kinderfreibeträge
Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 Euro um 192 Euro auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt dieser Freibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro.

Grundfreibetrag
Außerdem wird der Grundfreibetrag zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums (derzeit 9.000 Euro) erhöht. Ab 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro. Ab 2020 um 240 Euro. Um den Effekt der “kalten Progression” auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt.