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11. September 2018 – Tax
Behandlung einer einmaligen Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Kfz

Eine in einer Summe erfolgende Zuzahlung eines Arbeitnehmers zur Anschaffung eines ihm auch zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist auf die Nutzungsdauer des Kfz gleichmäßig zu verteilen. So entschied das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 9 K 162/17).

Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Sein monatliches Arbeitsentgelt setzte sich aus einem Barlohn und dem geldwerten Vorteil für die private Pkw-Nutzung, berechnet nach der 1 %-Regelung, zusammen. Der Arbeitgeber verteilte die einmalige Zuzahlung zu den Anschaffungskosten i. H. von 20.000 Euro auf die vereinbarte Nutzungszeit von 96 Monaten. Das Finanzamt minderte dagegen den geldwerten Vorteil in den jeweiligen Monaten bis auf 0 Euro mit der Folge, dass die Zuzahlung mit dem Streitjahr aufgebraucht war und die Entgeltgrenze für die geringfügige Beschäftigung überschritten wurde.

Das FG Niedersachsen entschied entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung. Eine in einer Summe erfolgende Zuzahlung eines Arbeitnehmers zur Anschaffung eines ihm auch zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz sei auf die Nutzungsdauer des Kfz gleichmäßig zu verteilen. Die Zuzahlung mindere den monatlichen geldwerten Vorteil aus der privaten Kfz-Nutzung bereits auf der Einnahmenseite, wenn zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer dies für die Dauer der Nutzungsüberlassung ausdrücklich vereinbart wurde.