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10. September 2018 – Tax
Voraussichtliche Sachbezugswerte ab 1. Januar 2019

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf neuer amtlicher Sachbezugswerte vorgelegt, die ab 1. Januar 2019 für Verpflegung und Unterkunft voraussichtlich Gültigkeit haben werden.

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, welche vom BMAS erlassen wird. Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen.

Maßgeblich für die Sachbezüge 2019 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2017 bis Juni 2018. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist um 2,2 Prozent und für Unterkunft oder Mieten um 2,1 Prozent gestiegen.

Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für die Verpflegung im Rahmen der jährlichen Anpassung von 246 Euro auf 251 Euro im Jahr 2019 angehoben. Der Gesamtwert setzt sich wie folgt zusammen:

• Frühstück: 53 Euro

• Mittagessen: 99 Euro

• Abendessen: 99 Euro

Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

• für ein Frühstück 1,77 Euro

• für ein Mittagessen 3,30 Euro und

• für ein Abendessen 3,30 Euro anzusetzen.

Der Wert für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellte Unterkunft wird von monatlich 226 Euro in 2018 auf 231 Euro in 2019 angehoben. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Ist im Einzelfall die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung mit voraussichtlich 4,05 Euro je Quadratmeter monatlich, bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit voraussichtlich 3,31 Euro je Quadratmeter monatlich bewertet werden.

Alle Angaben ohne Gewähr.