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5. September 2018 – Legal
Künstlersozialabgabe bleibt 2019 bei 4,2 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist am 30.08.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbständige KünstlerInnen sowie PublizistInnen als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflegeund Rentenversicherung einbezogen. Wie abhängig beschäftigte ArbeitnehmerInnen tragen sie die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent). So berichtet das BMAS.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,2 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige KünstlerInnen sowie PublizistInnen gezahlten Entgelte.

Bei der Künstlersozialabgabe-Verordnung handelt es sich um eine Ministerverordnung ohne Kabinettbeschluss.