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11. Mai 2018 – Legal
Neue kostenlose Musterfeststellungsklage

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der sog. Musterfeststellungsklage (MFK) beschlossen. Durch eine solche Klage können sich Verbraucher leichter zusammenschließen, um Ansprüche gegen Produkthersteller oder Dienstleister geltend zu machen.

Anerkannte und besonders qualifizierte Verbände können künftig stellvertretend für Verbraucher gegen ein Unternehmen in einem Musterverfahren klagen. Betroffene müssen sich dafür in einem Klageregister – auch elektronisch – anmelden. Dafür ist kein Anwalt erforderlich. Der klagende Verband muss glaubhaft machen, dass mindestens zehn Verbraucher betroffen sind. Zudem müssen sich zwei Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung der MFK mindestens 50 Verbraucher in einem vom Bundesamt für Justiz geführten Klageregister angemeldet haben. Die Anmeldung ist bis zum ersten Verhandlungstermin möglich und kostenfrei. Auch tragen die Verbraucher keinerlei Verfahrenskosten.

Ein rechtskräftiges Musterfeststellungsurteil ist grundsätzlich bindend für zwischen dem im Klageregister angemeldeten Verbraucher und dem beklagten Unternehmen. Jedoch führt dies nicht zu einem Ersatzanspruch, sondern klärt nur eine zentrale Streitfrage und erleichtert dadurch die weiterhin notwendige individuelle Klage erheblich. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten.