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7. Mai 2018 – Legal
Ungültig machen eines Testaments durch Zerreißen?

Erblasser können ein Testament durch Zerreißen ungültig machen. Bei mehreren Exemplaren des Testaments müssen alle vernichtet werden. So entschied das OLG Stuttgart (Az. 8 W 71/16).

Eine Erblasserin hatte von ihren zwei Töchtern per Testament nur eine als Alleinerbin eingesetzt, weil diese sich um sie gekümmert hatte. Die andere Tochter sollte nur den Pflichtteil bekommen. Bei einem Familienstreit wegen dieser Sache zerriss der Ehemann der Schwester, die nur den Pflichtteil bekommen sollte, in Anwesenheit der Erblasserin eine Kopie des Testaments mit dem Hinweis, dies sei ihr Wille und alle Anwesenden unterschrieben, dass das Testament nicht gelten solle. Nach dem Tod der Erblasserin beantragte die Testamentserbin mit dem Originaltestament trotzdem einen Alleinerbschein. Die andere Tochter ging dagegen vor Gericht.

Das Oberlandesgericht wies ihre Klage ab. Der Wille der Erblasserin, ihr Testament aufzuheben, sei nicht eindeutig zu erkennen. Denn es sei nur eine Kopie des Testaments zerrissen worden und zwar nicht von ihr, sondern von ihrem Schwiegersohn. Damit bleibe es bei der ursprünglichen testamentarischen Anordnung.