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19. Februar 2018 – Tax
Sind Glasfaseranschlüsse steuerlich absetzbar?

Bei der Einrichtung privater Glasfaseranschlüsse kann ein Hauseigentümer, der das Haus selbst bewohnt, nach § 35a Abs. 3 EStG 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber die Materialkosten als Handwerkerleistungen absetzen. Auf Nachfrage des Finanzamts muss er die Rechnung und den Überweisungsbeleg vorlegen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Bei vermieteten Grundstücken sind bei erstmaliger Verlegung die Kosten als (nachträgliche) Herstellungskosten des Gebäudes im Wege der Absetzung für Abnutzung bzw. bei Ersatz vorhandener Anschlüsse als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG abziehbar.