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31. Januar 2018 – Legal
Fristlose Kündigung eines Mieters bei massiver Bedrohung und Beleidigung erlaubt

Das Amtsgericht München entschied in einem rechtskräftigen Urteil, dass einem Mieter, der am Rande seiner innerpartnerschaftlichen Auseinandersetzungen auch Nachbarn massiv beleidigt und bedroht, ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden darf (Az. 474 C 18956/16).

Im vorliegenden Fall kündigte die Vermieterin als Klägerin das Mietverhältnis fristlos, weil der beklagte Mieter in seiner Wohnung seine Verlobte geschlagen und lauthals beschimpft habe sowie Zertrümmerungen innerhalb der Wohnung hörbar gewesen seien. Als die Verlobte Schutz bei einem Nachbarn fand, forderte dieser den Beklagten auf, sofort aufzuhören. Daraufhin sei der Beklagte auf den Nachbarn losgegangen und habe diesen massiv bedroht sowie beleidigt. Anlässlich des nachfolgenden Polizeieinsatzes wurden in der Wohnung des Beklagten eine Axt, Kampfmesser und andere gefährliche Gegenstände, die der Beklagte zuvor den Nachbarn gezeigt haben soll, von der Polizei beschlagnahmt.

Das Amtsgericht hat den Beklagten zur sofortigen Räumung der Mietwohnung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts war der Klägerin Recht zu geben. Der Vermieterin müsse zum Schutz der bedrohten Mieter die Möglichkeit eröffnet werden, das Mietverhältnis mit dem störenden Mieter durch eine sofortige Kündigung zu beenden.