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17. Januar 2018 – Tax
Kein Sonderausgabenabzug für private Krankenversicherungsbeiträge bei zeitgleich bestehender gesetzlicher Krankenversicherung

Besteht eine Basisabsicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung, können Beiträge für eine gleichzeitig abgeschlossene private Krankenversicherung zur Basisabdeckung nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden. So entschied das Finanzgericht Köln (Az. 14 K 2560/16).

Der Kläger machte in seiner Einkommensteuererklärung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Beiträge zur privaten Versicherung nicht. Das Finanzgericht wies die dagegen gerichtete Klage ab. Nach dem Einkommensteuergesetz sei eine zusätzliche private Absicherung des Basiskrankenversicherungsschutzes nicht begünstigt, denn die private Basiskrankenversicherung decke im Grundsatz dieselben Risiken ab wie die gesetzliche Krankenversicherung. Der Gesichtspunkt einer Basisabsicherung mache es daher nicht erforderlich, die doppelte Absicherung steuerlich zu begünstigen.